Psychotherapie
Psychotherapie ist eine Behandlung von psychischen Erkrankungen und hilft seelisches Leid oder seelische Krankheiten zu lindern oder zu bessern. Die psychotherapeutische Behandlung erfolgt durch das persönliche Gespräch und wird durch spezielle Methoden und Techniken ergänzt. Eine Psychotherapie bietet die Möglichkeit, in einem geschützten Rahmen das eigene Denken, Fühlen und Handeln sowie Beziehungserfahrungen zu besprechen, zu erleben und zu überdenken sowie infolge dessen Veränderungsprozesse auszuprobieren und einzuleiten. Die ambulante Psychotherapie kann als Einzeltherapie, in einer Gruppe oder als Kombination von Einzel- und Gruppetherapie durchgeführt werden. Die Gruppentherapie nutzt zusätzliche Beziehungserfahrungen und das wechselseitige Lernen von den Gruppenmitgliedern.
Psychotherapeutische Sprechstunden
Im Rahmen dieser Erstgespräche findet eine Klärung statt, ob eine Psychotherapie oder eine andere Maßnahme für Ihre Problemlage geeignet ist. Sie erhalten Informationen über Therapiemöglichkeiten und haben Zeit, Ihre individuelle Situation zu schildern.
Probatorische Sitzungen
In der Regel folgen 2-4 „Probegespräche“, in denen geprüft wird, ob eine vertrauensvolle Beziehung zwischen Therapeut/in und Patient/in aufgebaut werden kann und welche Therapiemaßnahmen ergriffen werden können. Entscheiden sich Patient/in und Therapeut/in für eine Psychotherapie wird ein Antrag auf Kostenübernahme bei Ihrer Krankenkasse gestellt.
Therapie
Es wird entweder eine Kurzzeittherapie (I und II, jeweils 12 Sitzungen) oder eine Langzeittherapie (bis zu 60 Sitzungen) beantragt. Sobald die Therapie bewilligt ist, beginnt die Psychotherapie. Die Therapiegespräche finden i.d.R. wöchentlich bis 14-tägig statt. Einzelgespräche dauern 50 Minuten, Gruppensitzungen 100 Minuten.
Akuttherapie
Bei besonders dringendem Behandlungsbedarf kann eine Akutbehandlung (bis zu 12 Sitzungen) in Anspruch genommen werden. Eine Akutbehandlung dient der Krisenintervention.
Kosten
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für eine Psychotherapie, wenn diese zur Behandlung einer psychischen Erkrankung notwendig ist. Eine Überweisung ist nicht erforderlich, die Vorlage der elektronischen Gesundheitskarte ist ausreichend.
Einzel- und Gruppentherapie bei Erwachsenen kann in meiner Praxis mit den gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet werden.
Bei den privaten Krankenversicherungen richtet sich die Abrechnung nach der GOP (Gebührenordnung für Psychotherapeuten) und wird Ihnen in Rechnung gestellt.
Es im empfiehlt sich im Vorfeld mit Ihrer privaten Krankenkasse zu klären, ob bzw. in welchem Umfang psychotherapeutische Leistungen übernommen werden. Bitte erfragen Sie auch das Antragsverfahren und fordern die hierfür erforderlichen Unterlagen an.
Bei Selbstzahlern orientieren sich die Gebühren an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
© Psychotherapeutische Praxis Kathrin Jung